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   VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334   

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https://dejure.org/2021,38943
VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334 (https://dejure.org/2021,38943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334 (https://dejure.org/2021,38943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2021 - 19 ZB 21.1334 (https://dejure.org/2021,38943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BJagdG § 35; BJagdG § 34; BayJG Art. 47; BayJG Art. 47a; AVBayJG § 24; AVBayJG § 27; KG BY Art. 2; KG BY Art. 20
    Zulassung der Berufung - Kosten für Wildschadensschätzer nach Antragsrücknahme im Anschluss an gescheiterten Gütetermin

  • rewis.io

    Jagdrecht, Kosten für Wildschadensschätzer, Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028

    Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334
    Offen bleibt schließlich, ob den Klägern ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Begehren auf Erlass eines Kostenanspruchs gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 1 KG zustehen könnte (vgl. dazu BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334
    Jedoch schlagen Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.512

    Keine Erledigung einer unzulässigen Klage

    c) Ersichtlich vermengt der Kläger in seinem Zulassungsantrag das (ursprüngliche) Begehren auf Einstellung der Vollstreckung der Forderung in Höhe von 618, 32 Euro gemäß der Rechnung der Beklagten vom 24. Januar 2018 im hiesigen Verfahren mit seinem Begehren auf Aufhebung der Bescheide der Beklagten vom 26. September 2018 im Verfahren AN 16 K 18.02033 (Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.4.2021; Antrag auf Zulassung der Berufung an den Verwaltungsgerichtshof vom 4.5.2021; hiesiges Az. 19 ZB 21.1334).
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